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Geschäftsbedingungen

1.  Wir benötigen eine Anzahlung, um Tauchdienstleistungen zu buchen und den Transport zu gewährleisten. Bei Nichterscheinen verfällt diese Anzahlung. Wenn Sie uns mehr als 24 Stunden vor dem Abholtermin benachrichtigen, kann es sein, dass Sie Ihren Tauch- / Transporttermin verschieben können.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie trockene Wäsche zum Wechseln mitbringen, da wir Kunden, die nasse Badebekleidung tragen, keinen Transport anbieten können.

2. Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, nach dem ersten Schnuppertauchgang einen Tauch- oder Open-Water-Kurs zu besuchen. An diesem Punkt wird die Gebühr für einen Einführungstauchgang erhoben. Nach diesem Zeitpunkt ist die volle Kursgebühr fällig und die nächste Mindestgebühr ist die Tauchergebühr und das Crew Pack. Wenn Sie sich dazu entschließen, über den Tauchkurs hinaus, wird die volle Open-Water-Gebühr plus Crew-Pack berechnet.

3. Schnuppertauchgänge werden nicht erstattet, wenn Sie Ihre Meinung ändern, wenn es schon begonnen hat.

4. Sobald Sie zu einem Bootstauchgang aufgebrochen sind, wird Ihnen der Tauchgang in Rechnung gestellt, auch wenn Sie sich entscheiden, doch nicht zu tauchen. Bei einem Landtauchplatz wie Blue Hole oder Wied iz Zurrieq wird eine Mindestgebühr von zwei Tauchgängen erhoben, und beide Tauchgänge werden berechnet, wenn Sie sich dafür entscheiden, einen oder beide zu verpassen.

5. Für Gruppen gelten Sonderpreise. Falls ein Gruppenmitglied einen oder mehrere Tauchgänge verpasst, wird keine Rückerstattung gewährt.

6. Sie sind verantwortlich für die gesamte Tauchausrüstung, die Sie ausgeliehen haben, und alle Schäden / Verluste sind kostenpflichtig.

7. Zertifizierte Taucher müssen ihre Qualifikationskarte vorlegen oder wir müssen Sie in einer Online-Datenbank finden können. Kann Ihre Qualifikation nicht nachgewiesen werden, können wir nur ein Anfängerprogramm anbieten.

8. Alle Taucher müssen einen Fragebogen zum medizinischen Screening ausfüllen. Wenn Sie eine Krankheit mit „Ja“ beantworten, müssen Sie uns eine Kopie der ärztlichen Erklärung vorlegen, die bestätigt, dass Sie „tauchfähig“ sind.